SEPA-Export
In unserer Warenwirtschaftssoftware Faktura-XP setzten wir beim SEPA Datenformat für Lastschriften die Empfehlung zum Kunde-Bank-Format der deutschen Kreditwirtschaft vollständig um.
Europäischer Zahlungsraum oder einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA steht für Single Euro Payments Area) ist die Bezeichnung für den gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum von 36 europäischen Staaten, darunter sämtlichen 28 Staaten der Europäischen Union. Faktura-XP ist für SEPA-Lastschriften und SEPA-Überweisungen ausgerüstet. Um an dem SEPA Lastschriftverfahren und an SEPA Überweisungen teilnehmen zu können, benötigen Sie von Ihren Kunden eine Einwilligung.
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Inhaltsverzeichnis
SEPA-Mandate
Unter Mandat versteht man im Finanzwesen die Erteilung einer Zahlungsermächtigung. Ein Mandat wird von dem Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger vergeben. Mithilfe des Mandats zieht der Zahlungsempfänger (Gläubiger - Rechnungssteller) Geld vom Konto des Zahlungspflichtigen (Schuldner - Kunde) ein. In Faktura-XP ist eine Mandantsverwaltung im Kundenstamm im Register "Finanzdaten" integriert.
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SEPA-Lastschrift
Eine SEPA-Lastschrift ist ein Bankeinzug, bei dem ein Gläubiger (Rechnungssteller) die Forderung (z.B. Rechnungsbetrag) bei seinem Schuldner (Kunde) selbstständig von dessen Konto abbuchen kann. Dazu ist ein vorher erteiltes SEPA-Lastschriftmandat zwingend erforderlich. Bei der SEPA-Lastschrift veranlasst also der Zahlungsempfänger den Bankeinzug.
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Voraussetzungen für eine SEPA Lastschrift
Sie können SEPA-Lastschriften aus den Dokumentarten Angebot/AB, Lieferschein, Rechnung oder Proformarechnung erstellen. Die Erstellung einer SEPA Lastschrift aus der entsprechenden Dokumentart können Sie aus der Liste der Dokumentart starten.
Für eine SEPA-Lastschrift müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Status des Dokumentes ist "nicht abgeschlossen".
- Es wurde ein SEPA-Mandat im Bereich "Finanzdaten" des Kundenstamms erstellt.
- Die Zahlart der Rechnung, des Lieferscheins oder des Angebotes ist Lastschrift.
- Der Kunde hat keinen Sperrvermerk für Bankeinzug im Kundenstamm.
- Es ist eine gültige SEPA Bankverbindung im Kundenstamm (Register Finanzdaten) hinterlegt.
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SEPA-Lastschriftmandat
Das SEPA-Lastschriftmandat befugt den Gläubiger (Rechnungssteller), ausstehende Forderungen vom Girokonto des Schuldners (Kunde) einzuziehen. Diese Autorisierung ist notwendig für die Gültigkeit einer SEPA-Lastschrift. Zudem ist eine Gläubiger-Identifikationsnummer erforderlich. Eine Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung, welche jeden SEPA-Lastschriftgläubiger identifiziert. Sie muss vorher einmalig für ihr Unternehmen beantragt werden. Das können Sie über Ihre Hausbank oder die Bundesbank tun.
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Finanzdaten in Faktura-XP
Auf der Registerkarte "Finanzdaten" im Kundenstamm können Sie die Kontoverbindung Ihrer Kunden eingeben und im Falle von SEPA-Lastschrifteinzügen auch die Lastschriftmandate der Kunden anlegen und verwalten.
Zudem bietet die Eingabe der Finanzdaten z.B. einen IBAN-Generator, mit dessen Hilfe Sie mit einem Klick eine gültige IBAN aus der vorhandenen Kontonummer und Bankleitzahl Ihrer Kunden erstellen können.
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SEPA Lastschriften in Faktura-XP
Im Kapitel SEPA-Export beschreiben wir den Export in diesem Format. Achten Sie darauf, immer den aktuellen Stand des SEPA-Exportes zu nutzen. Gegebenenfalls fragen sie bei unserem Support nach einem Update.
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Weitere Informationen zum Thema SEPA
- Informationen der Sparkassen (Deutschland)
- Europäischer Zahlungsraum - Eine Übersicht (Wikipedia)
- SEPA, IBAN und BIC - Eine Informationsseite des Comdirekt Magazin
- 10-Schritte zur Gläubiger-Identifikationsnummer - Bundesbank

