Lizenzbedingungen: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Faktura-XP – m-por media GmbH - Recklinghausen | ||
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LIZENZVEREINBARUNG UND BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR ENDBENUTZER | LIZENZVEREINBARUNG UND BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR ENDBENUTZER | ||
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+ | Softwareprodukte der m-por media GmbH - Recklinghausen | ||
WICHTIG – Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfältig durch. | WICHTIG – Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfältig durch. | ||
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SOFTWAREPRODUKTLIZENZ | SOFTWAREPRODUKTLIZENZ | ||
− | + | 1. LIZENZEINRÄUMUNG. Dieser Lizenzvertrag gewährt jedem registrierten Benutzer des SOFTWAREPRODUKTS folgende Rechte: | |
− | + | EINZELLIZENZ. Sie dürfen die registrierte Version des SOFTWAREPRODUKTS auf einem Computer installieren und nutzen. | |
− | + | MEHRFACHLIZENZ (Nutzen über Netzwerk) Sie dürfen auf die registrierte Version des SOFTWAREPRODUKTS unter der Voraussetzung über ein Netzwerk oder einen Netzwerkserver zugreifen, dass Sie für alle angeschlossenen Arbeitsplatzrechner, die auf die SOFTWARE über das Netzwerk zugreifen, eine Lizenz erworben haben. Die Anzahl der Installationen im gleichen Netzwerk ist nicht entscheidend. Die Lizenzierung der SOFTWARE bezieht sich auf die gleichzeitige Nutzung im selben Netzwerk. Die Nutzung in einem weiteren Netzwerk des gleichen Unternehmens (Intranet) erfordert eine weitere Lizenzierung der Software. Wird eine gleichzeitige Nutzung über das Internet ermöglicht (Remote Zugriff, VPN, TeamViewer), ist die entsprechende Anzahl der gleichzeitigen Nutzer zu lizenzieren. | |
− | + | 2. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN. | |
− | + | LIEFERUNG. Die Lieferung der Software erfolgt wie sie ist. Es kann nicht garantiert werden, dass die Lauffähigkeit auf allen möglichen Systemzusammenstellungen bzw. Varianten unterschiedlicher Computer mit dessen Betriebssystem und der installierten Software gewährleistet ist. | |
− | + | EINSCHRÄNKUNGEN IM HINBLICK AUF ZURÜCKENTWICKLUNG, DEKOMPILIERUNG UND DISASSEMBLIERUNG. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. | |
− | + | TRENNUNG VON KOMPONENTEN. Das SOFTWAREPRODUKT wird als ein einzelnes Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, dessen Komponenten zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen oder Quelltexte sichtbar zu machen um diese anderweitig zu nutzen. | |
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− | + | VERTRIEB. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu vertreiben, vermieten oder zu verleasen. DIESE LIZENZ ENTHÄLT NICHT DIE BERECHTIGIUNG, DIE MIT DEM SOFTWAREPRODUKT ERSTELLTEN INSTALLATIONSPROGRAMME ZU VERTREIBEN. | |
− | + | SOFTWAREÜBERTRAGUNG. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen das vollständige SOFTWAREPRODUKT (einschließlich aller Komponenten, der Medien und des gedruckten Materials, die Lizenzdatei sowie diesen Lizenzvertrag), und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieses Lizenzvertrages zu. | |
− | + | HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Der Autor der Software haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch das Benutzen der Software entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Autors, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter. | |
− | NUTZUNGSHAFTUNG. Die Nutzung der Software entbindet den Nutzer bzw. Lizenznehmer nicht vor der eigenverantwortlichen Anfertigung von Sicherungskopien des Datenbestandes. Dazu ist ein besonderer Programmteil vorhanden | + | NUTZUNGSHAFTUNG. Die Nutzung der Software entbindet den Nutzer bzw. Lizenznehmer nicht vor der eigenverantwortlichen Anfertigung von Sicherungskopien des Datenbestandes. Dazu ist ein besonderer Programmteil vorhanden, dessen Beschreibung zur Bedienung sich im Hilfe-Dokument auf der Installations-CD oder im Onlinehandbuch befindet. Die Datensicherung liegt also in der Verantwortung des Lizenznehmers. |
− | NUTZUNG VON INTEGRIERTEN SCHNITTSTELLEN | + | NUTZUNG VON INTEGRIERTEN SCHNITTSTELLEN. Sind Schnittstellen zu anderen Systemen oder Programmen (Fremdsysteme) integriert, kann auf Grund der Weiterentwicklung der Fremdsysteme eine Inkompatibilität eintreten, die ein verfälschtes Ergebnis oder einen Funktionsausfall der Schnittstelle hervorrufen kann. Dies stellt keinen Mangel dar. |
− | Sind Schnittstellen zu anderen Systemen oder Programmen (Fremdsysteme) integriert, kann auf Grund der Weiterentwicklung der Fremdsysteme eine | ||
− | SOFTWAREFEHLER. Da eine Software, so auch die vorliegende, nicht ohne Fehler produziert werden kann, ist der Lizenznehmer gehalten sensible Daten auf Plausibilität zu prüfen, bevor die Nutzung betrieben wird. Beispielsweise Umsatzauswertungen, Lagerbestandsführung oder Bestellwesen müssen vor intensiver Nutzung mit Probedaten vom Nutzer bzw. Lizenznehmer auf korrekte Funktionsweise | + | SOFTWAREFEHLER. Da eine Software, so auch die vorliegende, nicht ohne Fehler produziert werden kann, ist der Lizenznehmer gehalten sensible Daten auf Plausibilität zu prüfen, bevor die Nutzung betrieben wird. Beispielsweise Umsatzauswertungen, Lagerbestandsführung oder Bestellwesen müssen vor intensiver Nutzung mit Probedaten vom Nutzer bzw. Lizenznehmer auf korrekte Funktionsweise geprüft werden. Dies gilt auch für Zugriffe auf externe Datenbanken. Eine Haftung bei Datenverlust oder falschen Ergebnissen ist ausgeschlossen. |
RÜCKGABE. Vor dem Erwerb der Software ist eine ausgiebige Prüfung mit der Demoversion auch ohne Lizenzerwerb mit allen Funktionen der Software möglich. Wir empfehlen ausdrücklich diese Demoversion vor dem Erwerb der Vollversion zu testen. Ein Umtausch, eine Rücknahme oder Preisminderung/Preiserstattung ist nicht möglich. | RÜCKGABE. Vor dem Erwerb der Software ist eine ausgiebige Prüfung mit der Demoversion auch ohne Lizenzerwerb mit allen Funktionen der Software möglich. Wir empfehlen ausdrücklich diese Demoversion vor dem Erwerb der Vollversion zu testen. Ein Umtausch, eine Rücknahme oder Preisminderung/Preiserstattung ist nicht möglich. | ||
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KOPIERSCHUTZ. Die Software CD/DVD ist nicht gegen kopieren oder Vervielfältigung geschützt. Sie können für den eigenen Bedarf eine Sicherheitskopie anfertigen. | KOPIERSCHUTZ. Die Software CD/DVD ist nicht gegen kopieren oder Vervielfältigung geschützt. Sie können für den eigenen Bedarf eine Sicherheitskopie anfertigen. | ||
− | + | 3. URHEBERRECHT. Urheberrechtliche und andere Gesetze und Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, sichern dieses Softwareprodukt. Das Eigentum und das Urheberrecht an dem SOFTWAREPRODUKT, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien des SOFTWAREPRODUKTES liegen bei m-por media GmbH. Das SOFTWAREPRODUKT wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Dieses Softwareprodukt ist eine Lizenzware und ist unverkäuflich. | |
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GELTENDES RECHT. Dieser Lizenzvertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand dieses Vertrages ist Recklinghausen. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. | GELTENDES RECHT. Dieser Lizenzvertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand dieses Vertrages ist Recklinghausen. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. | ||
− | Sollten Sie Fragen bezüglich dieses Lizenzvertrags haben, schreiben Sie an: | + | Sollten Sie Fragen bezüglich dieses Lizenzvertrags haben, schreiben Sie an: |
m-por media GmbH | m-por media GmbH | ||
− | + | Hufschmiedstr. 22a | |
− | + | 45665 Recklinghausen | |
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+ | - Stand: Januar 2023 - | ||
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+ | <h3>Haftungsausschluss von Nebenkomponenten durch Drittanbieter </h3> | ||
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+ | Faktura-XP – m-por media GmbH - Recklinghausen | ||
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+ | LIZENZVEREINBARUNG UND BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR ENDBENUTZER | ||
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+ | Softwareprodukte der m-por media GmbH - Recklinghausen | ||
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+ | WICHTIG – Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sowie den Gewährleistungs- und Haftungsausschluss sorgfältig durch. | ||
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+ | Diese Software ist ein Teil der Software Faktura-XP® und dient zur Aktualisierung von Teilkomponenten der Software. Sie darf nicht verkauft oder ohne das Produkt Faktura-XP Warenwirtschaftssoftware genutzt werden. | ||
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+ | Gewährleistungs- und Haftungsausschluss | ||
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+ | DAS SOFTWAREPAKET WIRD IM „IST-ZUSTAND“ OHNE JEGLICHE GARANTIE GELIEFERT, DAZU GEHÖREN, JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, GARANTIEN AUF FEHLERFREIHEIT, HANDELSÜBLICHE BRAUCHBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER RECHTSGÜLTIGKEIT. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF QUALITÄT UND LEISTUNG DER SOFTWARE WIRD VOM LIZENZNEHMER GETRAGEN. SOLLTE DIE SOFTWARE SICH IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, SO SIND SÄMTLICHE IN DIESEM ZUSAMMENHANG ANFALLENDEN DIENSTLEISTUNGS- ODER REPARATURKOSTEN VOM LIZENZNEHMER UND NICHT VON m-por media GmbH BZW. DESSEN ZULIEFERERN ODER WIEDERVERKÄUFERN ZU TRAGEN. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS STELLT EINEN WESENTLICHEN TEIL DIESER VEREINBARUNG DAR. JEGLICHE VERWENDUNG DER SOFTWARE IST AUSSCHLIESSLICH UNTER DIESER BEDINGUNG ZULÄSSIG. IN EINIGEN STAATEN ODER RECHTSSYSTEMEN IST DER AUSSCHLUSS IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BESCHRÄNKUNGEN DER GÜLTIGKEITSDAUER EINER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIESE BESCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE AUF SIE NICHT ZUTREFFEN. | ||
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+ | 2. Haftungsbeschränkung | ||
+ | BIS ZUM MAXIMALEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG KANN m-por media GmbH UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR BESONDERE, UNBEABSICHTIGTE, INDIREKTE, WIRTSCHAFTLICHE ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, INSBESONDERE NICHT FÜR SCHÄDEN INFOLGE DER BENUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR BENUTZUNG DES SOFTWAREPAKETS, EINSCHLIESSLICH SOFTWARE, DOKUMENTATION UND MIKROFON, AUCH DANN NICHT, WENN DER LIZENZNEHMER ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON m-por media GmbH DEN VOM LIZENZNEHMER FÜR DAS SOFTWAREPAKET GEZAHLTEN BETRAG. IN EINIGEN STAATEN ODER RECHTSSYSTEMEN SIND AUSSCHLUSS ODER BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR UNBEABSICHTIGTE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT GESTATTET (ETWA IN AUSTRALIEN UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN GEMÄSS AUSTRALISCHEM VERBRAUCHERRECHT), SO DASS DIE HIER DARGELEGTE BESCHRÄNKUNG AUF SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTRIFFT. MIT DER NUTZUNG DES SOFTWAREPAKETS STIMMEN SIE ZU, m-por media GmbH BZGL. ALLER IM ZUSAMMENHANG MIT IHRER NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND/ODER IHREM EMPFANG VON INHALTEN DURCH DIE NUTZUNG DES SOFTWAREPAKETS ERHOBENEN FORDERUNGEN SCHADLOS ZU HALTEN. DEM LIZENZNEHMER IST BEWUSST, DASS SPRACHERKENNUNG EIN STATISTISCHER VORGANG IST, MIT DEM ERKENNUNGSFEHLER EINHERGEHEN KÖNNEN. ER ERKENNT AN, DASS ER SELBST DAFÜR VERANTWORTLICH IST, ETWAIGE ERKENNUNGSFEHLER VOR DER VERWENDUNG DES ERKENNUNGSERGEBNISSES ZU KORRIGIEREN. | ||
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+ | 3. Übertragung | ||
+ | Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen der Software an Dritte zu vergeben oder die Software zu vermieten, verleasen oder verleihen. | ||
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+ | 4. Rechtsmittel | ||
+ | Wenn der Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, ist er verpflichtet, das Softwarepaket unverzüglich an m-por media GmbH zurückzugeben. Verstöße durch den Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung stellen eine unwiderrufliche Schädigung von m-por media GmbH dar. Zusätzlich zu den im jeweiligen Gesetzesrahmen möglichen Rechtsmitteln hat m-por media GmbH daher ein Recht auf vorbeugende Unterlassungsklage und/oder andere vergleichbare Rechtsmittel. | ||
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+ | 5. Geltendes Recht | ||
+ | Die vorliegende Vereinbarung unterliegt den Gesetzen, die für das Land angegeben sind, in dem Sie diese Software gekauft haben, wie im Folgenden für das jeweilige Land angegeben, unter Ausschluss des Kollisionsrechts, und Sie erkennen die unten aufgeführte Zuständigkeit der Gerichte sowie das jeweils anwendbare Klagezustellungsverfahren an. Der offizielle Text dieser Vereinbarung und jeglicher erforderlichen Mitteilungen muss in deutscher Sprache abgefasst sein. In Ländern, in denen überwiegend englisch gesprochen wird kommen Sie und m-por media GmbH überein, dieses Dokument auf Englisch zu verfassen. | ||
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+ | 6. Salvatorische Klausel | ||
+ | Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung sich als unausführbar oder gesetzwidrig erweisen, so hat dies keine Auswirkung auf die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen. | ||
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+ | 7. Rechtsverzicht | ||
+ | Die Nichtausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung gegen die jeweils andere Partei im Falle eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung bedeutet keinen Verzicht dieser Partei auf eine künftige Geltendmachung dieses Rechts. | ||
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+ | 8. Ausfuhreinschränkungen | ||
+ | Die Software unterliegt den Ausfuhrgesetzen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Sie verpflichten sich zur Einhaltung aller inländischen und internationalen Ausfuhrgesetze und -bestimmungen, denen die Software unterliegt. | ||
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+ | Copyright © 2015 - 2024 m-por media GmbH Recklinghausen. Alle Rechte vorbehalten. Faktura-XP® und Faktura-XP Logo sind Marken oder eingetragene Marken von m-por media GmbH oder seinen Konzernunternehmen in Deutschland und anderen Ländern. | ||
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2024, 12:24 Uhr
Bevor Sie mit der Installation von Faktura-XP beginnen können, müssen Sie erst die folgenden Lizenzvereinbarung akzeptieren. Die Lizenzvereinbarungen enthalten wichtige Aspekte über den Umgang mit der Software und sollten sorgfältig durchgelesen werden.
Die Lizenzvereinbarung (Lizenzvereinbarung.txt) finden Sie als Textdatei auf dem Arbeitsplatz unter Lokaler Datenträger (C:) -> Anwendungen -> Faktura XP (C:\Anwendungen\FakturaXP) in der Version der letztmaligen Aktualisierung der Software oder dem Stand des Installationstags. Eine aktuelle Version können sie hier ansehen, drucken und speichern.
Faktura-XP – m-por media GmbH - Recklinghausen
LIZENZVEREINBARUNG UND BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR ENDBENUTZER
Softwareprodukte der m-por media GmbH - Recklinghausen
WICHTIG – Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfältig durch.
SOFTWAREPRODUKTLIZENZ
1. LIZENZEINRÄUMUNG. Dieser Lizenzvertrag gewährt jedem registrierten Benutzer des SOFTWAREPRODUKTS folgende Rechte:
EINZELLIZENZ. Sie dürfen die registrierte Version des SOFTWAREPRODUKTS auf einem Computer installieren und nutzen.
MEHRFACHLIZENZ (Nutzen über Netzwerk) Sie dürfen auf die registrierte Version des SOFTWAREPRODUKTS unter der Voraussetzung über ein Netzwerk oder einen Netzwerkserver zugreifen, dass Sie für alle angeschlossenen Arbeitsplatzrechner, die auf die SOFTWARE über das Netzwerk zugreifen, eine Lizenz erworben haben. Die Anzahl der Installationen im gleichen Netzwerk ist nicht entscheidend. Die Lizenzierung der SOFTWARE bezieht sich auf die gleichzeitige Nutzung im selben Netzwerk. Die Nutzung in einem weiteren Netzwerk des gleichen Unternehmens (Intranet) erfordert eine weitere Lizenzierung der Software. Wird eine gleichzeitige Nutzung über das Internet ermöglicht (Remote Zugriff, VPN, TeamViewer), ist die entsprechende Anzahl der gleichzeitigen Nutzer zu lizenzieren.
2. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.
LIEFERUNG. Die Lieferung der Software erfolgt wie sie ist. Es kann nicht garantiert werden, dass die Lauffähigkeit auf allen möglichen Systemzusammenstellungen bzw. Varianten unterschiedlicher Computer mit dessen Betriebssystem und der installierten Software gewährleistet ist.
EINSCHRÄNKUNGEN IM HINBLICK AUF ZURÜCKENTWICKLUNG, DEKOMPILIERUNG UND DISASSEMBLIERUNG. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
TRENNUNG VON KOMPONENTEN. Das SOFTWAREPRODUKT wird als ein einzelnes Produkt lizenziert. Sie sind nicht berechtigt, dessen Komponenten zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu benutzen oder Quelltexte sichtbar zu machen um diese anderweitig zu nutzen.
VERTRIEB. Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu vertreiben, vermieten oder zu verleasen. DIESE LIZENZ ENTHÄLT NICHT DIE BERECHTIGIUNG, DIE MIT DEM SOFTWAREPRODUKT ERSTELLTEN INSTALLATIONSPROGRAMME ZU VERTREIBEN.
SOFTWAREÜBERTRAGUNG. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen das vollständige SOFTWAREPRODUKT (einschließlich aller Komponenten, der Medien und des gedruckten Materials, die Lizenzdatei sowie diesen Lizenzvertrag), und der Empfänger stimmt den Bedingungen dieses Lizenzvertrages zu.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Der Autor der Software haftet nicht für Schäden an Soft- oder Hardware oder Vermögensschäden, die durch das Benutzen der Software entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Autors, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner gesetzlichen Vertreter.
NUTZUNGSHAFTUNG. Die Nutzung der Software entbindet den Nutzer bzw. Lizenznehmer nicht vor der eigenverantwortlichen Anfertigung von Sicherungskopien des Datenbestandes. Dazu ist ein besonderer Programmteil vorhanden, dessen Beschreibung zur Bedienung sich im Hilfe-Dokument auf der Installations-CD oder im Onlinehandbuch befindet. Die Datensicherung liegt also in der Verantwortung des Lizenznehmers.
NUTZUNG VON INTEGRIERTEN SCHNITTSTELLEN. Sind Schnittstellen zu anderen Systemen oder Programmen (Fremdsysteme) integriert, kann auf Grund der Weiterentwicklung der Fremdsysteme eine Inkompatibilität eintreten, die ein verfälschtes Ergebnis oder einen Funktionsausfall der Schnittstelle hervorrufen kann. Dies stellt keinen Mangel dar.
SOFTWAREFEHLER. Da eine Software, so auch die vorliegende, nicht ohne Fehler produziert werden kann, ist der Lizenznehmer gehalten sensible Daten auf Plausibilität zu prüfen, bevor die Nutzung betrieben wird. Beispielsweise Umsatzauswertungen, Lagerbestandsführung oder Bestellwesen müssen vor intensiver Nutzung mit Probedaten vom Nutzer bzw. Lizenznehmer auf korrekte Funktionsweise geprüft werden. Dies gilt auch für Zugriffe auf externe Datenbanken. Eine Haftung bei Datenverlust oder falschen Ergebnissen ist ausgeschlossen.
RÜCKGABE. Vor dem Erwerb der Software ist eine ausgiebige Prüfung mit der Demoversion auch ohne Lizenzerwerb mit allen Funktionen der Software möglich. Wir empfehlen ausdrücklich diese Demoversion vor dem Erwerb der Vollversion zu testen. Ein Umtausch, eine Rücknahme oder Preisminderung/Preiserstattung ist nicht möglich.
KOPIERSCHUTZ. Die Software CD/DVD ist nicht gegen kopieren oder Vervielfältigung geschützt. Sie können für den eigenen Bedarf eine Sicherheitskopie anfertigen.
3. URHEBERRECHT. Urheberrechtliche und andere Gesetze und Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, sichern dieses Softwareprodukt. Das Eigentum und das Urheberrecht an dem SOFTWAREPRODUKT, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien des SOFTWAREPRODUKTES liegen bei m-por media GmbH. Das SOFTWAREPRODUKT wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Dieses Softwareprodukt ist eine Lizenzware und ist unverkäuflich.
GELTENDES RECHT. Dieser Lizenzvertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand dieses Vertrages ist Recklinghausen. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Sollten Sie Fragen bezüglich dieses Lizenzvertrags haben, schreiben Sie an:
m-por media GmbH Hufschmiedstr. 22a 45665 Recklinghausen
- Stand: Januar 2023 -
Haftungsausschluss von Nebenkomponenten durch Drittanbieter
Faktura-XP – m-por media GmbH - Recklinghausen
LIZENZVEREINBARUNG UND BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR ENDBENUTZER
Softwareprodukte der m-por media GmbH - Recklinghausen
WICHTIG – Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sowie den Gewährleistungs- und Haftungsausschluss sorgfältig durch.
Diese Software ist ein Teil der Software Faktura-XP® und dient zur Aktualisierung von Teilkomponenten der Software. Sie darf nicht verkauft oder ohne das Produkt Faktura-XP Warenwirtschaftssoftware genutzt werden.
Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
DAS SOFTWAREPAKET WIRD IM „IST-ZUSTAND“ OHNE JEGLICHE GARANTIE GELIEFERT, DAZU GEHÖREN, JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, GARANTIEN AUF FEHLERFREIHEIT, HANDELSÜBLICHE BRAUCHBARKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER RECHTSGÜLTIGKEIT. DAS GESAMTE RISIKO IN BEZUG AUF QUALITÄT UND LEISTUNG DER SOFTWARE WIRD VOM LIZENZNEHMER GETRAGEN. SOLLTE DIE SOFTWARE SICH IN IRGENDEINER HINSICHT ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, SO SIND SÄMTLICHE IN DIESEM ZUSAMMENHANG ANFALLENDEN DIENSTLEISTUNGS- ODER REPARATURKOSTEN VOM LIZENZNEHMER UND NICHT VON m-por media GmbH BZW. DESSEN ZULIEFERERN ODER WIEDERVERKÄUFERN ZU TRAGEN. DIESER GARANTIEAUSSCHLUSS STELLT EINEN WESENTLICHEN TEIL DIESER VEREINBARUNG DAR. JEGLICHE VERWENDUNG DER SOFTWARE IST AUSSCHLIESSLICH UNTER DIESER BEDINGUNG ZULÄSSIG. IN EINIGEN STAATEN ODER RECHTSSYSTEMEN IST DER AUSSCHLUSS IMPLIZITER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BESCHRÄNKUNGEN DER GÜLTIGKEITSDAUER EINER IMPLIZITEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIESE BESCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE AUF SIE NICHT ZUTREFFEN.
2. Haftungsbeschränkung
BIS ZUM MAXIMALEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG KANN m-por media GmbH UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR BESONDERE, UNBEABSICHTIGTE, INDIREKTE, WIRTSCHAFTLICHE ODER FOLGESCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, INSBESONDERE NICHT FÜR SCHÄDEN INFOLGE DER BENUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR BENUTZUNG DES SOFTWAREPAKETS, EINSCHLIESSLICH SOFTWARE, DOKUMENTATION UND MIKROFON, AUCH DANN NICHT, WENN DER LIZENZNEHMER ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON m-por media GmbH DEN VOM LIZENZNEHMER FÜR DAS SOFTWAREPAKET GEZAHLTEN BETRAG. IN EINIGEN STAATEN ODER RECHTSSYSTEMEN SIND AUSSCHLUSS ODER BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR UNBEABSICHTIGTE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT GESTATTET (ETWA IN AUSTRALIEN UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN GEMÄSS AUSTRALISCHEM VERBRAUCHERRECHT), SO DASS DIE HIER DARGELEGTE BESCHRÄNKUNG AUF SIE MÖGLICHERWEISE NICHT ZUTRIFFT. MIT DER NUTZUNG DES SOFTWAREPAKETS STIMMEN SIE ZU, m-por media GmbH BZGL. ALLER IM ZUSAMMENHANG MIT IHRER NUTZUNG, VERVIELFÄLTIGUNG UND/ODER IHREM EMPFANG VON INHALTEN DURCH DIE NUTZUNG DES SOFTWAREPAKETS ERHOBENEN FORDERUNGEN SCHADLOS ZU HALTEN. DEM LIZENZNEHMER IST BEWUSST, DASS SPRACHERKENNUNG EIN STATISTISCHER VORGANG IST, MIT DEM ERKENNUNGSFEHLER EINHERGEHEN KÖNNEN. ER ERKENNT AN, DASS ER SELBST DAFÜR VERANTWORTLICH IST, ETWAIGE ERKENNUNGSFEHLER VOR DER VERWENDUNG DES ERKENNUNGSERGEBNISSES ZU KORRIGIEREN.
3. Übertragung Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen der Software an Dritte zu vergeben oder die Software zu vermieten, verleasen oder verleihen.
4. Rechtsmittel Wenn der Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, ist er verpflichtet, das Softwarepaket unverzüglich an m-por media GmbH zurückzugeben. Verstöße durch den Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung stellen eine unwiderrufliche Schädigung von m-por media GmbH dar. Zusätzlich zu den im jeweiligen Gesetzesrahmen möglichen Rechtsmitteln hat m-por media GmbH daher ein Recht auf vorbeugende Unterlassungsklage und/oder andere vergleichbare Rechtsmittel.
5. Geltendes Recht Die vorliegende Vereinbarung unterliegt den Gesetzen, die für das Land angegeben sind, in dem Sie diese Software gekauft haben, wie im Folgenden für das jeweilige Land angegeben, unter Ausschluss des Kollisionsrechts, und Sie erkennen die unten aufgeführte Zuständigkeit der Gerichte sowie das jeweils anwendbare Klagezustellungsverfahren an. Der offizielle Text dieser Vereinbarung und jeglicher erforderlichen Mitteilungen muss in deutscher Sprache abgefasst sein. In Ländern, in denen überwiegend englisch gesprochen wird kommen Sie und m-por media GmbH überein, dieses Dokument auf Englisch zu verfassen.
6. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung sich als unausführbar oder gesetzwidrig erweisen, so hat dies keine Auswirkung auf die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen.
7. Rechtsverzicht Die Nichtausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung gegen die jeweils andere Partei im Falle eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung bedeutet keinen Verzicht dieser Partei auf eine künftige Geltendmachung dieses Rechts.
8. Ausfuhreinschränkungen Die Software unterliegt den Ausfuhrgesetzen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Sie verpflichten sich zur Einhaltung aller inländischen und internationalen Ausfuhrgesetze und -bestimmungen, denen die Software unterliegt.
Copyright © 2015 - 2024 m-por media GmbH Recklinghausen. Alle Rechte vorbehalten. Faktura-XP® und Faktura-XP Logo sind Marken oder eingetragene Marken von m-por media GmbH oder seinen Konzernunternehmen in Deutschland und anderen Ländern.
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