XRechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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=Elektronische Rechnungen an Bund, Länder und Gemeinden=
 
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Alle Auftraggeber der öffentlichen Hand in Deutschland stellen auf den elektronischen Empfang von Rechnungen um. Vorzugsweise wird dabei auf das Format "'''XRechnung'''" umgestellt. Rechnungen ab einer Höhe von 1.000 Euro müssen zukünftig in elektronischer Form an öffentliche Auftraggeber übermittelt werden. Das gilt für Bundesministerien und die Verfassungsorgane sowie alle übrigen Bundesstellen, öffentlichen Auftraggeber und auch Auftraggeber auf Landes- und kommunaler Ebene. Rechnungen in Papierform werden also ab einer Rechnungshöhe von 1.000 Euro nicht mehr akzeptiert und bedürfen der elektronischen Übermittlung.
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Alle Auftraggeber der öffentlichen Hand in Deutschland stellen auf den elektronischen Empfang von Rechnungen um. Vorzugsweise wird dabei auf das Format "'''XRechnung'''" umgestellt. Rechnungen ab einer Höhe von 1.000 Euro Netto müssen zukünftig in elektronischer Form an öffentliche Auftraggeber übermittelt werden. Das gilt für Bundesministerien und die Verfassungsorgane sowie alle übrigen Bundesstellen, öffentlichen Auftraggeber und auch Auftraggeber auf Landes- und kommunaler Ebene. Rechnungen in Papierform werden also ab einer Rechnungshöhe von 1.000 Euro nicht mehr akzeptiert und bedürfen der elektronischen Übermittlung.
  
  

Version vom 6. April 2021, 16:26 Uhr

Elektronische Rechnungen an Bund, Länder und Gemeinden

Alle Auftraggeber der öffentlichen Hand in Deutschland stellen auf den elektronischen Empfang von Rechnungen um. Vorzugsweise wird dabei auf das Format "XRechnung" umgestellt. Rechnungen ab einer Höhe von 1.000 Euro Netto müssen zukünftig in elektronischer Form an öffentliche Auftraggeber übermittelt werden. Das gilt für Bundesministerien und die Verfassungsorgane sowie alle übrigen Bundesstellen, öffentlichen Auftraggeber und auch Auftraggeber auf Landes- und kommunaler Ebene. Rechnungen in Papierform werden also ab einer Rechnungshöhe von 1.000 Euro nicht mehr akzeptiert und bedürfen der elektronischen Übermittlung.


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