XRechnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. April 2021, 13:27 Uhr
Elektronische Rechnungen an Bund, Länder und Gemeinden
Alle Auftraggeber der öffentlichen Hand in Deutschland stellen auf den elektronischen Empfang von Rechnungen um. Vorzugsweise wird dabei auf das Format "XRechnung" umgestellt. Rechnungen ab einer Höhe von 1.000 Euro Netto müssen zukünftig in elektronischer Form an öffentliche Auftraggeber übermittelt werden. Das gilt für Bundesministerien und die Verfassungsorgane sowie alle übrigen Bundesstellen, öffentlichen Auftraggeber und auch Auftraggeber auf Landes- und kommunaler Ebene. Rechnungen in Papierform werden also ab einer Rechnungshöhe von 1.000 Euro nicht mehr akzeptiert und bedürfen der elektronischen Übermittlung.
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Inhaltsverzeichnis
Vorbereitungen
Bevor eine Elektronische Rechnung erstellt werden kann, muss die Rechnung zunächst wie gewohnt in Faktura-XP erfasst und anschließend als PDF gespeichert werden.
Diese PDF wird im nachfolgenden der Elektronischen Rechnung in Digitaler Form beigefügt. Die Erstellung der Elektronischen Rechnung geschieht über das E-Rechnungsportal der Fa. Cosimex.
Registrierung
Um eine Elektronische Rechnung
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