Betriebsausgaben: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. September 2022, 01:22 Uhr
Betriebsausgaben - Begriffsbestimmung
Betriebsausgaben sind – steuerrechtlich betrachtet – Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
Die Aufwendungen sind einem Betrieb zuzuordnen und können somit nur im Zusammenhang mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit anfallen. Im Rahmen dieser Gewinneinkunftsarten mindern die Betriebsausgaben den Gewinn. Das Gegenstück zu den Betriebsausgaben bilden die Privatentnahmen.
Der Begriff der Betriebsausgaben entspricht dem Begriff der Werbungskosten bei den Überschusseinkünften. Betriebsausgaben und Werbungskosten haben gemeinsam, dass sie durch den Betrieb - bzw. durch den Beruf, die Kapitaleinkünfte, die Vermietung usw. - veranlasst sein müssen (Veranlassungsprinzip).
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